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Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Helen Brugger e.K. ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.apotheken-herrsching.de

1. Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde am 27.06.2025 initial erstellt und wird fortlaufend überarbeitet.

2. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist teilweise mit § 10 Absatz 1 Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (L-BGG) in Verbindung mit der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vereinbar. Außerdem erfüllt die Webseite teilweise die Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG).

3. Nicht barrierefreie Inhalte

  • Videos: Einige unserer eingebetteten Videos könnten derzeit nicht über Untertitel verfügen. Wir bemühen uns, in Zukunft alle Videos mit Untertiteln zu versehen.

  • Bilder ohne Alternativtext: Einige Bilder auf der Website könnten derzeit keinen Alternativtext haben. Wir überprüfen und aktualisieren diese Inhalte laufend.

  • Bedienelemente ohne Alternativtexte: Einige Bedienelemente auf der Website könnten derzeit keinen Alternativtext haben. Wir überprüfen und aktualisieren diese Inhalte laufend.

  • Beschreibung: Durch falsche Formatierung von Texten kann der Lesefluss negativ beeinflusst sein

4. Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit kontaktieren?

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter info@see-apotheke-herrsching.de

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an den Betreiber dieser Webseite wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben.

Die Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

 

Falls der Webseitenbetreiber nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 LBGG- DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 LBGG beschriebenen Obmudsfunktion wenden.

 

Den Beauftragten der Landesregierung Bayern für die Belange von Menschen mit Behinderungen erreichen Sie unter folgender URL: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/3212552478246

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